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Allgemeine Abonnementbedingungen für Structurae

I. Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Abonnementbedingungen gelten für alle über die Plattform Structurae auf https://structurae.net angebotenen kostenpflichtigen Dienste zur Bereitstellung von digitalen Inhalten, die als Abonnement über eine unbestimmte oder vorher definierte Laufzeit abgeschlossen werden.
  2. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Structurae unter https://docs.structurae.net/de/legal/terms/.

II. Definitionen

  1. „Registriertes Mitglied“ ist die bei der Registrierung auf der Structurae Plattform angeführte natürliche oder juristische Person bzw. Einrichtung oder Institution.
  2. Kunde“ ist ein registriertes Mitglied, das auf der Structurae Plattform ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hat, aufgrund dessen berechtigten Nutzern Zugriff auf digitale Inhalte gewährt wird.
  3. Berechtigter Nutzer“ sind die natürlichen Personen, die nach Abschluss eines Abonnementvertrags zur Nutzung von digitalen Inhalten berechtigt sind.
    1. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Einzelperson, ist nur diese Person ein berechtigter Nutzer.
    2. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Bildungseinrichtung, sind berechtigte Nutzer zum Lehrpersonal gehörende Personen (z.B. (Hochschul-)Lehrer, wissenschaftliche Hilfskräfte, Ausbildungsleiter, o.Ä.), Lernende (z.B. Studenten, Schüler, Auszubildende) sowie technische Mitarbeiter (z.B. Sekretariat, Bibliothek, Archiv) der Bildungseinrichtung sowie der Bildungseinrichtung nahestehende Personen (z.B. Mitglieder des Fördervereins der Bildungseinrichtung). Die Anzahl der berechtigten Nutzer ergibt sich aus dem jeweils ausgewählten Abonnement.
    3. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Forschungseinrichtung, sind berechtigte Nutzer in der Forschungseinrichtung wissenschaftlich tätige Personen (Wissenschaftler, Forschende, Doktoranden, wissenschaftliche Hilfskräfte, o.Ä.). Die Anzahl der berechtigten Nutzer ergibt sich aus dem jeweils ausgewählten Abonnement.
    4. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verein oder Verband, sind berechtigte Nutzer Mitglieder und Angestellte des Vereins bzw. Verbands. Die Anzahl der berechtigten Nutzer ergibt sich aus dem jeweils ausgewählten Abonnement.
    5. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, sind berechtigte Nutzer die in diesem Unternehmen tätigen Geschäftsführer bzw. angestellten Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter. Die Anzahl der berechtigten Nutzer ergibt sich aus dem jeweils ausgewählten Abonnement.
  4. Forschungseinrichtungen“ sind Hochschulen, Forschungsinstitute oder sonstige Einrichtungen, an denen wissenschaftliche Forschung durch Wissenschaftler oder Studenten betrieben wird.
  5. Bildungseinrichtungen“ sind frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung.
  6. Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre“ umfasst sowohl den Unterricht bzw. Vorlesungen, Seminare, Kurse, Prüfungen als auch deren Vor- und Nachbereitung sowie die Zurverfügungstellung von Material an Teilnehmer dieser Veranstaltungen über das Intranet der Bildungseinrichtung. „Unterricht“ umfasst sämtliche Arten der Wissensvermittlung einschließlich aktuell noch nicht bekannter unkörperlicher Wiedergaben. Unter Unterricht fallen daher neben den traditionellen Formen der Wissensvermittlung (Präsenzunterricht und Fernunterricht) auch moderne Formen der Wissensvermittlung (z.B. Distance-Learning, E-Learning, Massive Open Online Courses [MOOCS] o.Ä.)
  7. Unterricht für nicht-kommerziellen Zwecke“: Maßgeblich ist insofern nicht die Zweckbestimmung der Bildungseinrichtung, sondern der mit der jeweiligen Werknutzung verfolgte Zweck. „Kommerziell“ ist jede(r) auf Gewinnerzielung gerichteter Unterricht und Lehre (z.B. sog. Zertifikatskursangebote).
  8. „Nichtkommerzielle wissenschaftliche Forschung“: Maßgeblich ist insofern nicht die Zweckbestimmung der jeweiligen Forschungseinrichtung, sondern der mit der jeweiligen Werknutzung verfolgte Zweck. „Kommerziell“ ist jede auf Gewinnerzielung gerichtete Forschung (z.B. Forschung an Hochschulen, die der Entwicklung von spezifischen Produkten dient, die durch eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Kooperation finanziert wird).
  9. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Einzelperson, erfolgt der Zugang des Kunden zu den abonnierten Modulen über das vom Kunden auf Structurae angelegte passwort-geschützte Kundenkonto.
    In allen anderen Fällen erfolgt der Zugang des Kunden bzw. der berechtigten Nutzer gemäß des jeweils separat zu vereinbarenden Zugangsverfahren.
    Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung durch Dritte zu verhindern; er stellt überdies sicher und haftet dafür, dass die berechtigten Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten.

III. Lizenzbedingungen für Digitale Inhalte von Structurae

1. Allgemeine Bedingungen bzw. Einschränkungen

  1. Structurae bietet registrierten Mitgliedern die Möglichkeit, nach Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements digitale Inhalte von Structurae herunterzuladen.
  2. Diese allgemeinen Lizenzbedingungen regeln die Zurverfügungstellung von hochauflösendem Bildmaterial, an dem Structurae die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen (nachstehend „Structurae Bildmaterial“), sowie entsprechendem Text- und Datenmaterial (nachstehend „Structurae Daten“).
  3. Diese Lizenzbedingungen gelten nicht für Daten, Texte oder Bildmaterial, an dem Structurae keine ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen (z.B. gemeinfreie Bilder, Bilder unter CC-Lizenz o.Ä., von Dritten bereitgestellte Bilder oder Bilder mit Inhalten, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen), das registrierte Mitglieder zum Teil ohne Abschluss eines Abonnementvertrags über die Structurae Plattform downloaden können. Die Nutzungsrechte an solchem Bildmaterial richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen (z.B. CC-Lizenzen), auf die Structurae bei den entsprechenden Bildern, Texten oder Daten jeweils hinweist.
  4. Diese allgemeinen Lizenzbedingungen werden ergänzt durch spezifische Lizenzbedingungen, die beim Download konkret angegeben werden und abhängig sind von
    • dem gewählten Abonnement;
    • den urheberrechtlichen Rechtsnormen des Landes, in dem das in einem Bild dargestellte Werk errichtet wurde;
    • den urheberrechtlichen Rechtsnormen des Landes, in dem sich der Nutzer befindet.
  5. Davon abweichende oder sonstige individuelle Lizenzen können auf Anfrage im Einzelfall mit Structurae vereinbart werden.

1.1 Wegfall der Lizenz bei Verstoß gegen Lizenzbedingungen

  1. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Structurae Daten und Bildmaterial steht unter der auflösenden Bedingung, dass bei dessen Nutzung die allgemeinen als auch die jeweiligen spezifischen Lizenzbedingungen eingehalten werden.
  2. Ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen führt automatisch zum Wegfall der Lizenz bzw. Nutzungsrechte in Bezug auf das konkret betroffene Structurae Bildmaterial bzw. Daten.

1.2 Generell unzulässige Nutzungen

Von Structurae bereitgestellte digitale Inhalte dürfen nicht:

  1. für politisch motivierte Zwecke außerhalb des Bauwesens, insbesondere Werbung für Parteien oder politische Kandidaten genutzt werden;
  2. im Zusammenhang mit pornografischen, obszönen, sexistischen, beleidigenden diffamierenden, rassistischen, Minderheiten oder religiös verletzenden Darstellungen oder Leugnungen und Verharmlosung des Holocausts bzw. von Kriegsverbrechen oder im Zusammenhang mit Boykottaufrufen, Schmähkritik, Rufschädigung oder Verleumdungen genutzt werden;
  3. an Dritte verkauft und/oder lizenziert werden;
  4. in einem herunterladbaren Format und/oder in Bildergalerien, Mediengalerien oder Datenbanken öffentlich zugänglich gemacht werden;
  5. für die Herstellung eines zu Structurae in Konkurrenz stehenden Angebots sowohl in digitaler wie physischer Form verwendet werden.

1.3 Umgehung technischer Schutzmaßnahmen / Entfernung von Urheberrechts- oder Eigentumsvermerken / Systematischer Download

  1. Die Entfernung oder Veränderung von in Structurae Bildmaterial enthaltenen elektronischen Informationen zur Rechtewahrnehmung (z.B. technische Informationen zur Bildaufnahme wie Fotografenname, Kameramodell, Aufnahmezeitpunkt, Kameraeinstellungen) sind unzulässig.
  2. Ebenso unzulässig ist die Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz von Structurae Bildmaterial vor unberechtigten Nutzungen (z.B. Verschlüsselungen) bzw. der systematische Download von Structurae Bildmaterial oder Daten (z.B. durch Robots).

1.4 Bearbeitungen von Bildmaterial

Structurae Bildmaterial darf unter Nutzung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt bearbeitet werden:

  • zum Zwecke der Verbesserung der Bildqualität (z.B. Entfernung von Flecken)
  • Änderungen der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung oder Zuschneiden ohne Veränderung der Bildaussage)
  • Umwandlung in andere Dateiformate
  • Umwandlung der Farbinformationen und Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswerte
  • Sichtbarmachung des Urhebers/der Quellenangabe im Bild

Bei jeder Bearbeitung ist das Urheberpersönlichkeitsrecht, insbesondere das Entstellungsverbot (§ 14 UrhG) zu beachten.

1.5 Social Media

Structurae Bildmaterial darf nicht direkt (unmittelbar) auf Social Media Plattformen/Sites hochgeladen werden. Erlaubt ist lediglich eine indirekte Nutzung von auf Webseiten genutztem Bildmaterial auf Social Media Plattformen (z.B. durch Teilen (Sharing) oder Einbetten (Embedding).

1.6 Wikimedia

Structurae Bildmaterial darf nicht auf Webseiten und Angeboten der Wikimedia Foundation (z.B. Wikipedia, Wikimedia, Wikivoyage, Wikinews) hochgeladen werden.

2. Urheberbenennung und Quellenangabe

  1. Bei jeder Nutzung von Structurae Bildmaterial ist der Fotograf als Urheber und Structurae als Quelle in folgender Form anzugeben: ‚© Fotografenname / Structurae.net‘.
  2. Bei der Nutzung von Structurae Bildmaterial im Printbereich sind diese Angaben stets direkt beim Bild (z.B. darunter) anzubringen.
  3. Bei der Nutzung von Structurae Bildmaterial im Internet oder digitalen Medien ist es auch ausreichend, wenn eine eindeutige und sichtbare Zuweisung dieser Angaben zum jeweiligen Bild sichergestellt ist (z.B. Setzen einer Fußnote). Die Zuordnung muss dabei auf der gleichen Seite erfolgen, auf der das Bildmaterial genutzt wird. Bei einer Nutzung auf einer Webseite muss die Angabe daher auf der gleichen Unterseite erfolgen; die Angabe im ALT-Tag, title-Tag, HTML-Quelltext, Impressum oder auf einer anderen Unterseite genügt nicht.
  4. Zudem muss die Quellenangabe (Hinweis auf Structurae.net) in Form eines Links zu https://structurae.net erfolgen.
  5. Bei der eingeschränkten Nutzung von Structurae Bildmaterial auf Social Media (III. 1.5) ist es ausreichend, die Urhebernennung und Quellenangabe wie in lit. c) beschrieben auf der verlinkten Website anzugeben.
  6. Bei der isolierten Abrufbarkeit von Structurae Bildmaterial (durch direkten Aufruf der Bild-URL) ist eine Urheberbenennung und Quellenangabe nicht erforderlich.
  7. Abweichende bzw. das Weglassen von Urheber- und Quellenangaben sind nur im Einzelfall nach vorheriger Zustimmung von Structurae zulässig

IV. Abonnementmodelle

A) Abonnementmodell „Structurae Plus“

1. Abonnementberechtigung

Das Abonnementmodell „Structurae Plus“ ist darauf gerichtet, Nutzungen von Structurae Bildmaterial und Daten zum Sonderpreis für Unterricht und Lehre sowie Wissenschaft und Forschung zu erlauben. Folgende Personen und Einrichtungen können dieses Modul erwerben:

  • Einzelne Wissenschaftler, Akademiker, Professoren, Dozenten, Lehrkräfte und sonstige in der Forschung, Bildung und Ausbildung tätige Personen
  • Einzelne Studenten, Doktoranden, Auszubildende, Schüler und sonstige Lernende
  • Fachleute aus dem Bereich Bauwesen
  • Forschungseinrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Vereine und Verbände aus vorstehenden Bereichen
  • An Bauwerken oder Ingenieurbau interessierte Privatpersonen (Laien)

Mit Auswahl des Moduls „Structurae Plus“ versichert der Kunde, dass er eine der vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Structurae behält sich vor, vom Kunden entsprechende Nachweise zu verlangen.

2. Nutzungsrechte

Der Kunde bzw. die berechtigten Nutzer erhalten das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Abonnements begrenzte Recht zur Nutzung von Structurae Daten und Bildmaterial gemäß der obigen allgemeinen Lizenzbedingungen sowie den spezifischen Lizenzbedingungen für nichtkommerzielle Nutzung, sofern dies aufgrund nationaler urheberrechtlicher Einschränkungen möglich ist.

B) Abonnementmodell „Structurae Pro“

1. Abonnementberechtigung

Das Modul „Structurae Pro“ ist darauf gerichtet, Nutzungen von Structurae Bildmaterial und Daten für kommerzielle Zwecke zu erlauben. Folgende Personen und Unternehmen können dieses Modul erwerben:

  • Einzelne Personen bzw. Einzelunternehmen aus den Bereichen Bauwesen, Bauingenieurwesen, Architektur und Vermessung (z.B. Bauingenieure, Architekten, Bauzeichner, Baustoffprüfer)
  • Unternehmen aus den Bereichen Bauwesen, Bauingenieurwesen, Architektur und Vermessung (z.B. Baufirmen, Planungsbüros, Architekten, Produkthersteller)

Mit der Auswahl des Moduls „Structurae Pro“ versichert der Kunde, dass er eine der vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Structurae behält sich vor, vom Kunden entsprechende Nachweise zu verlangen.

2. Nutzungsrechte

Der Kunde bzw. die berechtigten Nutzer erhalten das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Abonnements begrenzte Recht zur Nutzung von Structurae Daten und Bildmaterial gemäß der obigen allgemeinen Lizenzbedingungen sowie den spezifischen kommerziellen Lizenzbedingungen, sofern dies aufgrund nationaler urheberrechtlicher Einschränkungen möglich ist. Bei Ländern, wo das Urheberrecht eine Panoramafreiheit nur mit nichtkommerzieller Nutzung vorgesehen ist, gelten die spezifischen nichtkommerziellen Lizenzbedingungen.

V. Schutzrechte

1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Structurae Datenbank um ein von Structurae hergestelltes Datenbankwerk bzw. um eine Datenbank i. S. v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG handelt und Structurae Bildmaterial dem Schutz des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG bzw. 72 Abs. 1 UrhG unterfallen.

2. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke sowie sonstige der Identifikation des Bildmaterials bzw. Daten, des Urhebers, der Quelle dienende Merkmale dürfen weder im elektronischen Format noch in Ausdrucken entfernt oder verändert werden.

VI. Zahlungsbedingungen

Der Abonnementpreis wird mit Abschluss des Abonnements fällig bzw. jeweils zu Beginn der im Abonnement vereinbarten Zahlungsperiode (monatlich, jährlich, etc.).

VII. Sonstige Regelungen

Bei Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse oder anderen rechtsrelevanten Änderungen ist Structurae umgehend zu unterrichten, damit Rechnungen, Zugänge und andere Information korrekt aus- und zugestellt werden können.

VIII. Laufzeiten und Kündigungsbedingungen

1. Abonnements mit einer vereinbarten Festlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnements, deren Laufzeit sich nicht automatisch verlängert) können nicht ordentlich gekündigt werden und enden automatisch mit Ablauf der Festlaufzeit. Die Festlaufzeit beträgt längstens zwei Jahre.

2. Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnements, deren Laufzeit sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit ohne ordnungsgemäße Kündigung automatisch verlängert), können mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ablauf des Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt längstens zwei Jahre. Verbraucher i.S. des § 13 BGB können im Anschluss an die Mindestlaufzeit das Abonnement jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Im Voraus gezahlte Beträge werden anteilig erstattet, wenn und soweit diese vom Abonnenten für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden. Für Unternehmer i.S. des § 14 BGB verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr.

3. Für von Verbrauchern i.S. des § 13 BGB abgeschlossene Abonnements gelten die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gesetzlich vorgegebenen Widerrufsrechte und -fristen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Diese Abonnementbedingungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Berlin. Structurae behält sich jedoch das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Stand: 25. Oktober 2022